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Pflichtangaben

AGB

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der neon4 Film & Animation GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der neon4 Film & Animation GmbH

für die Produktion von Video- und Fernsehproduktionen,

Vermietung und Verkauf von Equipment,

sonstige Leistungen im Bereich Video, Film- und Fernsehproduktionen, Fotografie und multimediale Arbeiten und Kommunikation, sowie

Lektorat, Übersetzung, Marketing (offline und online).

nachfolgend in Kurzform „Filmproduktion“ genannt.

1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der neon4 Film & Animation GmbH, nachfolgend in Kurzform „neon4“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von neon4 nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen neon4 und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Neon4 erbringt Dienstleistungen aus dem Bereich Filmproduktion. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von neon4.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.2 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen neon4, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen neon4 resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die einfachen Nutzungsrechte an allen von neon4 im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der einfachen Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei neon4.

3.2 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3 Neon4 darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen neon4 und Kunde ausgeschlossen werden.

3.4 Die Arbeiten von neon4 dürfen vom Kunden oder von vom Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht neon4 vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von neon4.

3.6 Über den Umfang der Nutzung steht neon4 ein Auskunftsanspruch zu.

4. Vergütung

4.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht neon4 ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann neon4 dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von neon4 verfügbar sein.

4.3 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, wird der Kunde neon4 alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und neon4 von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

4.4 Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes berechnet neon4 dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr:


bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10 %.

ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25 %.

ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50 %.

ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80 %.

ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 100 %.

4.5 Im Preis sind zwei Korrekturdurchläufe inklusive. Für jede weitere Korrektur wird der Agenturstundensatz von 65 EUR/h netto innerhalb der Geschäftszeiten berechnet. Es gelten folgende Geschäftszeiten: werktags Montag-Freitag 09:00 Uhr-19:00 Uhr. Für Express- bzw. Terminarbeiten außerhalb unserer Geschäftszeiten sowie an Wochenenden werden auf den jeweiligen Preis Zuschläge in Höhe von 25 % erhoben. Bei Stundenvergütung erhöht sich der Agenturstundensatz auf 80 EUR/h netto. Als Express- bzw. Terminarbeit gelten insbesondere auch Aufträge, die während der regulären Geschäftszeiten erteilt und in der Terminausführung bzw. Abgabe ebenfalls in den Geschäftszeiten am folgenden Werktag enden und nicht während der regulären Geschäftszeit zu realisieren sind.

4.6 Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5. Zusatzleistungen

5.1 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

6. Geheimhaltungspflicht von neon4

6.1 Neon4 ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

Stand: 01/2025